Geschäftsbedingungen
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Die nachfolgenden Reisebedingungen ergänzen die §§ 651a ff. DGB und sind Rechtsgrundlage der Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und uns. Sie basieren auf der Empfehlung des DRV (Deutscher Reisebüroverband) gemäß § 38 GWB und werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Besondere Hinweise im Katalog oder Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung haben Vorrang. Bitte lesen Sie diese und den folgenden Text sorgfältig durch. 1. Anmeldung und Bestätigung Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann sowohl schriftlich, mündlich als auch fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. Mit dem Zugang unserer schriftlichen Reisebestätigung bei Ihnen kommt der Vertrag zustande. Gleichzeitig erhalten Sie Ihren Sicherungsschein gemäß § 651k BGB. 2. Zahlung Ihre eingezahlten Gelder sind gemäß § 651k BGB abgesichert. Bitte überweisen Sie uns daher innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung und des Sicherungsscheins die dort ausgewiesene Anzahlung. Sie beträgt 10 % des Reisepreises pro Person. Die Rechnung ist spätestens 30 Tage vor Reiseantritt fällig. Die Unterlagen werden Ihnen nach ihrer Wahl unverzüglich nach Eingang der Zahlung zugesandt oder ausgehändigt. 3. Reiseprogramm und Leistungen Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung beim jeweiligen Angebot, den allgemeinen Hinweisen im Katalog und den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung. 4. Leistungs- und Preisänderungen Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wieder Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir werden Sie unverzüglich von Leistungsänderungen oder Abweichungen über Ihre Buchungsstelle in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Außergewöhnliche Währungsschwankungen oder Energiepreissteigerungen, insbesondere bei Flugreisen, berechtigen uns nach Vertragsabschluß zu einer entsprechenden Änderung des Reisepreises, sofern zwischen Reisebestätigung und vertraglich vorgesehenen Antritt der Reise mehr als 4 Monate liegen. Wir werden Sie von einer Preiserhöhung unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, in Kenntnis setzen, danach sind die genannten Preiserhöhungen nicht zulässig. Liegen Preiserhöhungen über 5 %, sind Sie berechtigt, ohne Kosten innerhalb von 10 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Ändern sich behördlich festgelegte oder genehmigte Beförderungstarife, ist eine Anpassung der Reise auch nach Vertragsabschluss ohne weitere Voraussetzungen zulässig, soweit sonst der Mindestverkaufspreis unterschritten wird. 5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer 5.1 Rücktritt Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen Ersatz verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlichen ersparten Aufwendungen und der möglichen anderweitigen Verwendung pauschalisiert pro Teilnehmer: Bis zum 50. Tag vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises; 5.2 Bei Linienflügen Bei Absagen oder Umbuchungen entstehen Bearbeitungsgebühren in Höhe von € 50 p. P. sowie ab dem Tag der Buchung/ Flugscheinausstellung bei Sondertarifen zusätzlich 150 € p. P. Stornierungsgebühren von Seiten der Fluggesellschaft. 5.3 Umbuchung Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins der Unterkunft, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts oder Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie zum Zeitpunkt der Umbuchung für einen Rücktritt ergeben hätte. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir nur eine Bearbeitungsgebühr von € 50. 5.4 Ersatzteilnehmer Jeder angemeldete Reiseteilnehmer kann sich bis zum Reisebeginn durcheinen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen. Wir können jedoch dem Wechsel in der Person des Reisenden wiedersprechen, wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen der gebuchten Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften bzw. behördliche Anordnungen ? insbesondere die der jeweiligen Zielländer ? entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, sind Sie verpflichtet, die dadurch entstehenden Mehrkosten, mindestens € 50 , an uns zu zahlen. 5.5 Schriftform In jedem Fall sollten Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen in Ihrem Interesse und aus Beweisgründen schriftlich erfolgen. 6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen oder wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt. 7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter In folgenden Fällen können wir vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: a . ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass es die sofortige Aufhebung des Vertrages rechtfertigt. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der von uns den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. b . bis 2 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Wir sind in jedem Fall verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Vorauszahlung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Den eingezahlten Reisepreis erhalten Sie unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten. 8. Kündigung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Vertrag gemäß § 851j BGB kündigen. 9. Haftung des Reiseveranstalters 9.1 Eigene Leistungen Im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines Kaufmanns haften wir für: - eine gewisse Reisevorbereitung Reiseleistungen. 9.2 Erfüllungsgehilfen Für die etwaige Verschuldung der mit der Leistungsbringung betrauten Person haften wir. 9.3 Fremdleistungen Erbringen wir im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr und stellen Ihnen hierfür einen entsprechenden Beförderungshinweis aus, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, sofern wir ausdrücklich in der Reiseausschreibung darauf hinweisen. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. In diesem Fall regelt sich eine etwaige Haftung nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die Sie ausdrücklich hingewiesen werden und die wir Ihnen auf Wunsch zugänglich machen. Auch haften wir nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit sonstigen Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden (z.B. Kongresse, Konzert-, Sport-, Theaterveranstaltungen, Ausflüge) und sie in der Reiseausschreibung ebenfalls ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. 10. Gewährleistung 10.1 Abhilfe und Mitwirkungspflichten Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so könne Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht Ihrer Mitwirkung. Sie sind deshalb verpflichtet, alles Ihnen zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Dazu wenden Sie sich bitte an unseren örtlichen Vertreter im jeweiligen Zielgebiet (siehe Reiseunterlagen). Enthalten die Reiseunterlagen keinen Hinweis auf einen örtlichen Vertreter, setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung! 10.2 Minderung des Reisepreises Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen haben, die Mängel anzuzeigen. 10.3 Kündigung des Vertrages Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl Sie diese verlangt haben, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Sie schulden uns dann den Teil des Reisepreises, der auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfällt, sofern die Leistungen für Sie nicht völlig wertlos waren. 10.4 Schadenersatz Sie können Schadenersatz verlangen, sofern wir einen Umstand zu vertreten haben, der zu einem Mangel der Reise führt. 11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften Vor Antritt der Reise werden wir Sie über die wichtigsten Vorschriften informieren. Für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, haften wir nicht, es sei denn, dass wir die Verzögerung verschuldet haben. Sie sind selbst verantwortlich für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften. Erwachsen Nachteile aus Ihrer Nichtbefolgung, gehen diese sämtlich zu Ihren Lasten, es sei denn, sie sind durch unsere schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation bedingt. 12. Beschränkung der Haftung 12.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. a. soweit ein dem Reisenden entstehender Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist, oder 12.2 Gesetzliche Haftungsbeschränkung Ein Schadensanspruch gegenüber uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Kommt uns die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guaddeljara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA und Kanada). Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschränkungen von Gepäck. Ergänzend gelten die Bestimmungen des Seerechtsänderungsgesetzes. Schließlich verweisen wir auf § 651 a ff BGB. 13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung Sie können uns gegenüber Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reise innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Ansprüche schriftlich geltend machen. Nach 6 Monaten sind Ihre reisevertraglichen Ansprüche verjähr. Beginn der Verjährung ist der Tag an dam die Reise vertragsmäßig enden sollte. Ansprüche auf Schadensersatz wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren nach drei Jahren, Ansprüche nach dem 2. Seerechtänderungsgesetz nach zwei Jahren. 14. Versicherungen Wir empfehlen Ihnen den rechtzeitigen Abschluss einer Reise- Rücktrittskostenversicherung, sofern nicht im Reisepreis bereits enthalten. Weiterhin empfehlen wir den Abschluss von Reiseversicherungstickets, die Gepäck-, Unfall-, Haftpflicht- und Krankenversicherung beinhalten. 15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Reisevertrages zur Folge. 16. Gerichtsstand Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Reiseveranstalters.
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